Lenkräder

Auf folgendes ist zu achten:

  • Der Durchmesser des Lenkrades muss mindestens 300 mm (außen) sein.
  • uneingeschränkte Sicht auf den Armaturenbereich (Tacho und Kontrollleuchten)
  • Kennzeichnung der Lenkradtype muss ablesbar sein.
  • Eignung für das Fahrzeug (Gutachten!)
  • Einhaltung sämtlicher Auflagen des zugehörigen Gutachtens (unter anderem Naben, Airbag, Fahrversuch, usw.)
  • Bei Fahrzeugen mit ESP muss das eingebaute Lenkrad diese Funktion unterstützen.

 

Erforderliche Unterlagen:

  • Typenschein, Datenauszug oder Einzelgenehmigungsbescheid
  • Gutachten für die Anbauteile bzw. Gutachten eines Ziviltechnikers, technisches Büro oder TÜV Österreich.
  • Vorführung des geänderten Kraftfahrzeuges
  • Sollte jedoch das umgebaute Fahrzeug bereits von einem Ziviltechniker bzw. TÜV Österreich mit den eventuell eingebauten Fahrwerk mitbegutachtet worden sein, ist eine Vorführung des Fahrzeuges nicht erforderlich.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: