Vogelgrippe -Geflügelpest - Aviäre Influenza

Informationen zur aktuellen Situation und Vorsorgemaßnahmen.

Aktuelles

Aktuelles

Stand 19.04.2024

Aufgrund der anhaltend warmen Witterung und der derzeit relativ geringen Anzahl an festgestellten Infektionen bei Wildvögeln ist davon auszugehen, dass die größte Gefahr für die Ansteckung von Hausgeflügel mit Geflügelpest (aviäre Influenza, “Vogelgrippe“) saisonbedingt vorüber ist.

Daher wurden die zuvor festgelegten Gebiete mit stark erhöhtem Risiko herabgestuft. Die Gebiete mit erhöhtem Risiko wurden auf jene Bereiche reduziert, in denen aufgrund der Lage an Gewässern bzw. einer bekannten hohen Geflügeldichte weiterhin eine größere Ansteckungswahrscheinlichkeit besteht.

Somit gibt es derzeit keine Stallpflicht mehr für Hausgeflügel.

Die verpflichtenden Biosicherheitsmaßnahmen sind jedoch in Gebieten mit erhöhtem Risiko weiterhin einzuhalten (siehe Merkblatt).

Auch in Gebieten, die nicht als Risikogebiete eingestuft sind, wird dringend empfohlen, weiterhin höchstes Augenmerk auf Biosicherheitsmaßnahmen zu legen, um einen Eintrag des Virus in die Hausgeflügelbestände weitestgehend hintanzuhalten.

Denn auch, wenn der Infektionsdruck in den Wintermonaten am höchsten ist, ist der Erreger der Geflügelpest (Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7) das ganze Jahr über in der Wildvogelpopulation vorhanden. Eine Ansteckung von Hausgeflügel durch Kontakt mit Wildvögeln gilt als wahrscheinlichster Eintragsweg und kann auch im Sommer nicht ausgeschlossen werden.

Die Einhaltung grundsätzlicher Hygiene- und Biosicherheitsmaßnahmen (Kleidungs- und Schuhwechsel, Händedesinfektion, sichere Lagerung von Futter, keine Tränkung mit Oberflächenwasser, getrennte Haltung von Wasser- und anderem Geflügel etc.) hilft, das Ansteckungsrisiko zu minimieren. Besonders wichtig ist den Kontakt von Hausgeflügel mit Wildvögeln zu verhindern.

Es ist weiterhin jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der örtlich zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) ist ebenfalls für die Früherkennung wichtig.

Gebiete mit erhöhtem Geflügelpest-Risiko

Die Gebiete mit erhöhtem Risiko können der aktuellen Fassung der Geflügelpest-Verordnung (siehe unten) bzw. der Karte entnommen werden.

Die Pflichten von Geflügel-Haltern in diesen Gebieten sind dem Merkblatt „Pflichten der Tierhalter und Tierhalterinnen in Gebieten mit erhöhtem Risiko“ zu entnehmen

Weiterführende Informationen

Allgemeines

Geflügelpest (Aviäre Influenza, „Vogelgrippe“) ist eine Erkrankung der Vögel, die durch Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Der Subtyp H5N1, ist für Vögel hochpathogen (stark krankmachend) und führt oft zu vielen Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen.

Infektionen mit H5N1 sind in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden.

Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Im Risikogebiet sind außerdem ein Abfall der Futter- und Wasseraufnahme (von mehr als 20%), ein Abfall der Eierproduktion (um mehr als 5%) oder eine erhöhte Sterblichkeitsrate (höher als 3% in einer Woche) zu melden.

Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Haltung von Geflügel bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.

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