Vogelgrippe -Geflügelpest - Aviäre Influenza

Informationen zur aktuellen Situation und Vorsorgemaßnahmen.

Aktuelles

Stand 4.1.2024

In einer Kleinsthaltung im Bezirk Linz-Land wurde das für Vögel hochpathogene Influenzavirus Typ H5N1 (Vogelgrippe-Virus) nachgewiesen.

Alle am Betrieb gehaltenen Hühner sind plötzlich verendet. Der Betrieb wurde durch die zuständige Veterinärbehörde umgehend gesperrt, die verendeten Tiere wurden seuchensicher entsorgt. Am Betrieb wurden Reinigungs- und Desinfektionsmaßnahmen durchgeführt.

Gebiete mit erhöhtem bzw. stark erhöhtem Geflügelpest-Risiko

Aufgrund des erhöhten Geflügelpest-Risikos gilt weiterhin das gesamte Bundesgebiet als Gebiet mit erhöhtem Risiko. Zusätzlich sind Regionen mit vermehrtem Auftreten von Infektionen (v.a. bei Wildvögeln) als Gebiete mit stark erhöhtem Risiko festgelegt (siehe Karte). Diese können der aktuellen Fassung der Geflügelpest-Verordnung entnommen werden.

In beiden Gebieten sind bei der Haltung von Geflügel strenge Biosicherheits- und Hygienemaßnahmen einzuhalten. In Gebieten mit stark erhöhtem Risiko besteht Stallpflicht. Davon ausgenommen sind unter bestimmten Voraussetzungen Haltungen mit weniger als 50 Tieren. Nähere Informationen siehe Merkblätter „Pflichten der Tierhalter und Tierhalterinnen in Gebieten mit (stark) erhöhtem Risiko“. 

Gebiete mit stark erhöhtem Risiko in : die Stadt Steyr. Im Bezirk Linz-Land die Gemeinden Enns, Kronstorf. Im Bezirk Perg die Gemeinden Baumgartenberg, Mauthausen, Mitterkirchen im Machland, Naarn im Machlande, Saxen. Im Bezirk Steyr-Land die Gemeinde Dietach

Weiterführende Informationen

Allgemeines

Geflügelpest (Aviäre Influenza, „Vogelgrippe“) ist eine Erkrankung der Vögel, die durch Influenza A Viren der Subtypen H5 und H7 verursacht wird. Der Subtyp H5N1, ist für Vögel hochpathogen (stark krankmachend) und führt oft zu vielen Todesfällen, besonders in Hausgeflügelbeständen.

Infektionen mit H5N1 sind in Europa beim Menschen bis jetzt nicht nachgewiesen worden.

Jeder Verdacht auf das Vorliegen einer Infektion mit dem Erreger der Geflügelpest ist bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde anzuzeigen.

Im Risikogebiet sind außerdem ein Abfall der Futter- und Wasseraufnahme (von mehr als 20%), ein Abfall der Eierproduktion (um mehr als 5%) oder eine erhöhte Sterblichkeitsrate (höher als 3% in einer Woche) zu melden.

Bei unklaren Gesundheitsproblemen in Geflügelbetrieben sollte unbedingt eine tierärztliche Untersuchung erfolgen.

Die verpflichtende Meldung von tot aufgefundenen wildlebenden Wasservögeln und Greifvögeln bei der örtlich zuständigen Veterinärbehörde (Amtstierarzt/Amtstierärztin) ist ebenfalls für die Früherkennung wichtig.

Abschließend wird darauf hingewiesen, dass die Haltung von Geflügel bei der zuständigen Bezirksverwaltungsbehörde zu melden ist.

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