Landesgesetz, mit dem das Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz 1992 (Oö. POG 1992) geändert wird (Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle 2016)

Schulgebäude

Quelle: @Gina Sanders - stock.adobe.com

Änderungen im Bereich der Neuen Mittelschulen - Schülerinnen und Schülern wird die Möglichkeit eröffnet, zwischen einzelnen Schulstandorten zu wählen

Der Oö. Landtag hat am 7. Juli 2016 die Oö. Pflichtschulorganisationsgesetz-Novelle 2016 mehrheitlich (einstimmig: Art. I Z 1 und 2: ÖVP-, FPÖ- und SPÖ-Fraktion und Fraktion der GRÜNEN; mehrheitlich: Art. 1 Z. 3 bis 8.: ÖVP-, FPÖ-Fraktion und Fraktion der GRÜNEN; mehrheitlich: Art. 1 Z. 7 und 8: ÖVP- und FPÖ-Fraktion) beschlossen, bei der für den Bereich der Neuen Mittelschulen Änderungen vorgenommen werden, welche den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit eröffnen, zwischen den einzelnen Schulstandorten der Neuen Mittelschulen zu wählen. Zudem wird die Landesregierung durch Verordnung ermächtigt, einen Schulbeirat beim Amt der Oö. Landesregierung einzurichten. Des Weiteren enthält die Novelle in Umsetzung bundesgrundsatzgesetzlicher Regelungen eine Umbenennung der "Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder" in "Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf".

Weiterführende Informationen

Dieses Gesetzesvorhaben enthält somit:

  • die Umbenennung der "Sonderschule für schwerstbehinderte Kinder" in "Sonderschule für Kinder mit erhöhtem Förderbedarf"
  • die Möglichkeit zur Festsetzung eines gemeinsamen, das gesamte Landesgebiet umfassenden Berechtigungssprengels für alle Neuen Mittelschulen
  • die Möglichkeit, einen Schulbeirat beim Amt der Oö. Landesregierung zur Beratung der Schulbehörde(n) des Landes einzurichten