Landesgesetz, mit dem das Oö. Kinderbetreuungsgesetz geändert wird (Oö. Kinderbetreuungsgesetz-Novelle 2016)

Mutter und Kind spielen

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Aktualisierung der Aufgaben der Kinderbetreuungseinrichtungen

Der Oö. Landtag hat am 12. Mai 2016 mit der Oö. Kinderbetreuungsgesetz-Novelle 2016 Bestimmungen (§ 4 Abs. 3 Z 4a (mehrheitlich: ÖVP- und FPÖ-Fraktion) restliche Bestimmungen ohne § 4 Abs. 3 Z 4a (einstimmig: ÖVP-, FPÖ- SPÖ-Fraktion und Fraktion der GRÜNEN)) beschlossen, womit eine Aktualisierung der Aufgaben der Kinderbetreuungseinrichtungen erfolgt. Die Aufgaben, die Kinderbetreuungseinrichtungen zu erfüllen haben, sind laufend an die aktuellen Erfordernisse anzupassen und im Hinblick auf die pluralistische Gesellschaft und die Vielfalt der Wertesysteme zu konkretisieren.

Weiterführende Informationen

Die gesellschaftliche und bildungspolitische Bedeutung elementarer Bildungseinrichtungen steigt auf Grund aktueller wissenschaftlicher Erkenntnisse laufend. Es ist nunmehr allgemein anerkannt, dass die wesentlichen Grundlagen für die Bildungsbiografie der Kinder in den elementaren Bildungseinrichtungen gelegt werden. Mit dem verpflichtenden letzten Kindergartenjahr wurde diesbezüglich ein Paradigmenwechsel eingeleitet. Die Aufgaben, die Kinderbetreuungseinrichtungen zu erfüllen haben, sind daher laufend an die aktuellen Erfordernisse anzupassen und im Hinblick auf die pluralistische Gesellschaft und die Vielfalt der Wertesysteme zu konkretisieren.

Wesentlicher Punkt dieses Gesetzentwurfs ist die Aktualisierung der Aufgaben der Kinderbetreuungseinrichtungen.

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