Vermeidung oder Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen

Die Förderung soll zur Vermeidung und Verringerung von betrieblichen Lärmemissionen beitragen.

Wer wird gefördert?

  • Unternehmen und sonstige unternehmerisch tätige Organisationen
  • Vereine und konfessionelle Einrichtungen

Hinweis: Nicht gefördert werden, gemäß Artikel 1 AGVO, Unternehmen, die einer Rückforderungsanordnung aufgrund eines früheren Beschlusses der Kommission zur Feststellung der Unzulässigkeit einer Beihilfe und ihrer Unvereinbarkeit mit dem Binnenmarkt nicht nachgekommen sind, und Unternehmen in Schwierigkeiten.

Was wird gefördert?

Gefördert werden Maßnahmen in Übereinstimmung mit den Förderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung in Oberösterreich idgF, die nicht einem anderen definierten Förderungsbereich zugeordnet werden können und signifikante Umwelteffekte im Bereich betrieblichem Lärm aufweisen.

Nicht gefördert werden:

Maßnahmen, die aufgrund gesetzlicher oder behördlicher Vorgaben umgesetzt werden.

Wie wird gefördert?

Bis 30 Prozent und allfällige Zuschläge der von der Kommunalkredit Public Consulting gewährten Bundesförderung.

Die Förderung ist pro Einzelfall mit maximal 30.000 Euro limitiert.

Hinweis: Das Land Oberösterreich kann nur Förderungen bis zu den beihilferechtlichen Höchstgrenzen gemäß Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) gewähren. Sollten mit der gewährten Bundesförderung die beihilferechtlichen Höchstgrenzen bereits erreicht werden, so können keine zusätzlichen Landesförderungsmittel gewährt werden.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Der Antrag auf zusätzliche Landesförderung muss vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, wobei der früheste dieser Zeitpunkte maßgebend ist, bei der Landesförderstelle bzw. bei der Kommunalkredit Public Consulting GmbH einlangen.
  • Das Ansuchen muss von der Kommunalkredit Public Consulting GmbH positiv beurteilt sein.
  • Maßnahmen zur Reduktion von betrieblichem Lärm müssen in Eigeninitiative gesetzt werden.
  • Der bescheidkonforme Anlagenbetrieb im Bestand ist bei der Antragstellung nachzuweisen. 
  • Die jeweilige vollinhaltliche Anerkennung und Einhaltung der Richtlinien zur Umwelt-förderung in Oberösterreich idgF, Förderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung in Oberösterreich idgF und Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF.

Erforderliche Unterlagen:

  • Zusammenstellung über den Online-Antrag des Bundes

Hinweis: Leiten Sie uns die von der Bundesförderstelle elektronisch erhaltene Zusammenfassung des Online-Antrages an foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at nach Erhalt sofort weiter.

Weitere Unterlagen sind bei Bedarf der Förderstelle vorzulegen.

Alle angeführten Unterlagen sind elektronisch per E-Mail an
foerderungsantrag.us.post@ooe.gv.at zu übermitteln.

Abwicklung / Antragstellung

Die einfache und schnelle Abwicklung Ihrer Förderungsanträge ist ein wesentlicher Aspekt unserer Arbeit. Damit dieses gemeinsame Ziel erreicht werden kann, möchten wir für die betreffenden Maßnahmen die optimale Antragstellung und Durchführung aufzeigen:

Antragstellung

Der Förderungsantrag ist VOR der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von Anlagenteilen, vor Lieferung, vor Baubeginn oder vor einer anderen Verpflichtung, die die Investition unumkehrbar macht, zu stellen. Sämtliche notwendigen Unterlagen für die Beurteilung der Förderungsfähigkeit Ihrer Investition sind mit dem Antrag zu übermitteln. Das Fehlen von Unterlagen verzögert die Bearbeitung des Antrages.

Beurteilung

Die MitarbeiterInnen des Förderungsteams prüfen die Vollständigkeit der Unterlagen und Einhaltung der Kriterien. Nach Abschluss der Kontrolle wird nach Auszahlung der Bundesförderung (Kommunalkredit Public Consulting GmbH) ein Fördervorschlag erarbeitet.

Genehmigung

Nach Genehmigung durch das zuständige Landesregierungsmitglied oder der Landes-regierung wird Ihnen eine Förderungserklärung mit dem Ersuchen um Unterzeichnung übermittelt.

Auszahlung

Nach Erhalt der Förderungserklärung wird der gewährte Förderungsbetrag auf Ihre angegebene Kontoverbindung angewiesen.

Rechtsgrundlage

  • Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF
  • Allgemeinen Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF
  • Förderungsrichtlinien 2022 für die Umweltförderung in Oberösterreich idgF

Laufzeit

1. Oktober 2022 bis 31. Dezember 2025 und nach Maßgabe der vorhandenen finanziellen Mittel.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: