Strahlenschutz in Medizin und Technik

Betreiber von Strahlen- und Röntgendiagnostikeinrichtungen haben konkrete Auflagen zu erfüllen, um die Sicherheit von Personal sowie Patientinnen und Patienten zu gewährleisten.

Aktuelles

Bewilligungs- und Genehmigungsverfahren gemäß dem Strahlenschutzgesetz 2020

Die Errichtung von Strahlenanwendungsräumen und die Ausübung einer Tätigkeit, wie z.B. der Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder der Umgang mit radioaktiven Stoffen, benötigen eine behördliche Bewilligung (§§ 15, 16 und 17 StrSchG 2020). Ohne aufrechte Bewilligung dürfen derartige Tätigkeiten nicht durchgeführt werden. Nachstehend wird nur auf jene Verfahren näher eingegangen, die in der Zuständigkeit des Landeshauptmannes liegen.

Zu Beginn eines Bewilligungsverfahrens steht der schriftliche Antrag bei Ihrer jeweils zuständigen Stelle. Diesem Antrag sind je nach Tätigkeit nachstehende Antragsunterlagen beizulegen, um eine rasche Verfahrensabwicklung zu gewährleisten.

Medizin

Amt der Oö. Landesregierung

Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft

Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12

4021 Linz

Telefon: (+43 732) 77 20-145 43

E-Mail: us.post@ooe.gv.at

Technik (nicht-medizinischer Bereich)

Für gewerbliche Betriebsanlagen:

Ihre jeweils zuständige Bezirkshauptmannschaft bzw. jeweils zuständiger Magistrat

In allen übrigen Fällen:

Amt der Oö. Landesregierung

Direktion Umwelt und Wasserwirtschaft

Abteilung Umweltschutz

Kärntnerstraße 10-12

4021 Linz

Telefon: (+43 732) 77 20-145 43

E-Mail: us.post@ooe.gv.at
Umwelt Prüf- und Überwachungsstelle des Landes Oberösterreich

Prüfung des bautechnischen Strahlenschutzes gemäß ÖNORM S 5214-1 

Kärntnerstraße 10-12

Telefon: (+43 732) 77 20-145 43

4021 Linz

E-Mail: us.post@ooe.gv.at

 

 

Patientendosis, Qualitätssicherung (Konstanzprüfung), Sicherheitsanalyse und Notfallplanung

Häufige Fragen

Der Behörde ist die Beendigung einer Tätigkeit zu melden.

Folgende Nachweise sind erforderlich:

  • Weitergabe bzw. Entsorgung der Röntgeneinrichtungen
  • Entsorgung der radioaktiven Stoffe und umschlossenen Quellen

Hinweis: Auf die Aufbewahrungspflichten der Dosimeterauswertungen, Ärztliche Untersuchungszeugnisse, Patientendosisaufzeichnungen, Qualitätssicherungsunterlagen, etc. wird hingewiesen.

Der Wechsel des Bewilligungsinhabers bzw. der Bewilligungsinhaberin ist der zuständigen Stelle (siehe Link Zuständige Stellen) zu melden.

Weiterführende Informationen

Bitte geben Sie den Wechsel des bzw. der Strahlenschutzbeauftragten mit den entsprechenden Aus- und Fortbildungsnachweisen des neuen Beauftragten Ihrer zuständigen Stelle (siehe Link Zuständige Stellen) bekannt.

Weiterführende Informationen

Vor einem Gerätetausch ist bei der zuständigen Stelle (siehe Link Zuständige Stellen) eine Bewilligung zu beantragen.

Weiterführende Informationen

Ein Komponententausch ist nicht zu melden. Die Dokumentation der Teilabnahmeprüfung ist bei der nächsten behördlichen Überprüfung bereitzuhalten.

Ein Standortwechsel ist bereits im Vorhinein Ihrer zuständigen Stelle (siehe Link Zuständige Stellen) zu melden. Gleichzeitig ist eine Bewilligung der Errichtung und der Ausübung der Tätigkeit zu beantragen.

Weiterführende Informationen

Zu Beginn eines Bewilligungsverfahrens steht der schriftliche Antrag bei Ihrer jeweils zuständigen Stelle (siehe Link Zuständige Stellen). Diesem Antrag sind je nach Tätigkeit bestimmte Antragsunterlagen beizulegen (siehe Link Voraussetzungen und erforderliche Antragsunterlagen je nach Tätigkeit).

Nach Einlangen des Antrags wird eine mündliche Verhandlung anberaumt. Im Zuge dessen wird Ihr Projekt erörtert und werden Voraussetzungen für die Bewilligung festgelegt (z.B. in der Röntgendiagnostik zu folgenden Themen: Bewilligungsumfang, Nutzstrahlrichtungen, Kennzeichnungen, Strahlenschutzmaßnahmen, Qualitätssicherung, spezielle situationsbedingte Auflagen).

Nach der abgeschlossen Bewilligungsverhandlung wird Ihnen der entsprechende Bescheid zugestellt.

Weiterführende Informationen

In regelmäßigen Abständen sind von Amtswegen behördliche Überprüfungen durchzuführen. Hierbei wird die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen sowie der Bescheidauflagen überprüft. Dies umfasst unter anderem folgende Themen: Fortbildungsnachweise, Dosimeterauswertungen, Betriebsauslastung, Qualitätssicherung, Patientendosis und diagnostische Referenzwerte.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: