Futtermittelrecht

Voraussetzung für gesunde Nahrungsmittel ist die einwandfreie Qualität von Futtermitteln, die durch gesetzliche Bestimmungen und Kontrollmechanismen sichergestellt wird.

Durch das Futtermittelgesetz 1999 und seine Vollziehung (Kontrolle) soll sichergestellt werden, dass nur Futtermittel hergestellt, in Verkehr gebracht und verfüttert werden, welche nicht die Gesundheit der Tiere schädigen und durch welche die Qualität der von Nutztieren gewonnen Erzeugnisse (z.B. Fleisch, Milch, Eier) nicht nachteilig beeinflusst wird. Damit soll auch eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit vermieden werden.

Zuständig für die Verfütterungskontrolle in landwirtschaftlichen Betrieben ist der Landeshauptmann.
In seinem Auftrag werden in Oberösterreich sowohl die Amtstierärzte bei den Bezirkshauptmannschaften als auch Spezialisten beim Amt der Oö. Landesregierung tätig.

Amtliche Futtermittelproben werden in landwirtschaftlichen Betrieben nur von den entsprechend ausgestatteten Bediensteten der Abteilung Ernährungssicherheit und Veterinärwesen gezogen. Die Proben werden an die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit, gesendet und dort entsprechend der Vorgaben des Kontrollorganes untersucht.

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