Änderung des Oö. Bediensteten-Zuweisungsgesetzes 2015

Übertragung der Krankenanstaltenbetriebe der LNK und der LFKK an die Kepler Universitätsklinikum GmbH

Der Oö. Landtag hat am 9. Juli 2015 (einstimmig) beschlossen, dass die Krankenanstaltenbetriebe Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg Linz (LNK) und der Landes- Frauen- und Kinderklinik Linz (LFKK) - nach vorheriger partieller Rückabwicklung der damaligen Ausgliederung in die Oö. Gesundheits- und Spitals-AG - an die Kepler Universitätsklinikum GmbH übertragen werden.

Weiterführende Informationen

Im Rahmen der detaillierten Aufbereitung der zur Übertragung der Krankenanstaltenbetriebe des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Linz (AKh), der Landes-Nervenklinik Wagner-Jauregg Linz (LNK) und der Landes- Frauen- und Kinderklinik Linz (LFKK) an die Kepler Universitätsklinikum GmbH erforderlichen Transaktionen wurde erhoben, dass eine Antragstellung beim Firmenbuch auf Eintragung der Betriebsübertragungen am 31. Dezember 2015 aus EDV-technischen Gründen nicht möglich ist, weshalb die dazu erforderlichen Transaktionen am 30. Dezember 2015 durchgeführt werden müssen.

Um die Krankenanstaltenbetriebe der LNK und der LFKK überhaupt an die Kepler Universitätsklinikum GmbH übertragen zu können, ist es erforderlich, die seinerzeitige Ausgliederung der Landeskrankenanstalten in die Oö. Gesundheits- und Spitals-AG partiell rückabzuwickeln. Dazu sind diese Krankenanstaltenbetriebe zunächst aus ihrer bisherigen Trägerstruktur herauszulösen und im Wege der Ausschüttung einer Sachdividende an das Land Oberösterreich zu transferieren. Dies erfolgt am 30. Dezember 2015, 24:00 Uhr. Unmittelbar im Anschluss daran, nämlich am 31.12.2015, 00:00 Uhr, werden die Krankenanstaltenbetriebe neuerlich ausgegliedert, indem sie in die Kepler Universitätsklinikum GmbH eingebracht werden.

Parallel dazu löst die Stadt Linz mit dem gleichen Timing die AKh Allgemeines Krankenhaus der Stadt Linz GmbH gemäß § 95 GmbHG mit Wirkung zum 30.12.2015, 20:00 Uhr, auf, wodurch das gesamte Vermögen an die Stadt Linz rückübertragen wird. Sodann bringt die Stadt Linz den gesamten Betrieb des Allgemeinen Krankenhauses der Stadt Linz mit Wirkung ab 31. Dezember 2015, 00:00 Uhr, in die Kepler Universitätsklinikum GmbH ein.

Mit dieser Vorgangsweise soll einerseits ein nahtloser Betriebsübergang gewährleistet und ein Risiko des Landes Oberösterreich sowie der Stadt Linz aus dem Krankenanstaltenbetrieb minimiert, andererseits die Erstellung einer Zwischenbilanz vermieden werden, weil gemäß dem Fachgutachten KFS/RL 25 (Rechnungslegung bei Umgründungen), Rz 22, keine Bedenken bestehen, wenn bei einem Umgründungsstichtag, der einen Tag vom Regelbilanzstichtag abweicht, der Schlussbilanz die Ansätze der Jahresbilanz zugrunde zu legen sind, sofern die Auswirkungen allfälliger Geschäftsfälle an diesem Tag auf die Vermögens- Finanz- und Ertragslage der übertragenden Gesellschaft nicht wesentlich sind. Angesichts dieses Fachgutachtens darf also nicht mehr als ein Tag zwischen der Umgründung und dem Regelbilanzstichtag liegen, weshalb ein Vermögenstransfer an die Kepler Universitätsklinikum GmbH erst mit Wirkung ab 31. Dezember 2015, 00:00 Uhr, möglich ist.

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