Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen

Vorhabensarten 1.1.1, 1.2.1, 1.3.1

Nachstehender Inhalt und nachstehende Unterlagen zum Download gelten nur für bereits gestellte Anträge in der Förderperiode LE 2014-2022. Neue Anträge können ab 2024 nach der auf der Digitalen Förderplattform (DFP) auf eAMA gestellt werden. 

Abwicklung / Antragstellung

In diesen Vorhabensarten werden Begleitende Berufsbildung, Fort- und Weiterbildung zur Verbesserung der fachlichen Qualifikation, Demonstrations- und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft, sowie Austauschprogramme und Betriebsbesichtigungen (Exkursionen) für die Land- und Forstwirtschaft unterstützt.

Seit 01.01.2024 ist eine Antragstellung in diesen Vorhabensarten im Programm Ländliche Entwicklung 2014-2022 nicht mehr möglich.

Ab 2024 können Förderanträge für derartige Projekte in den Interventionen 78-02  “Wissenstransfer für land- und forstwirtschaftliche Themenfelder (fachliche und persönliche Fort- und Weiterbildung und Information)“ sowie 78-03 „Wissenstransfer für außerland- und forstwirtschaftliche Themenfelder (Bewusstseins-, Weiterbildung, Beratung sowie Pläne und Studien)“ des Programms Ländliche Entwicklung 2023-2027 eingereicht werden.

Weitere Informationen zu den Fördermaßnahmen und zur Antragstellung finden Sie auf dem Informationsportal der Agrarmarkt Austria (AMA) (siehe unten angeführter Link).

Bis zum 31.12.2023 im Programm Ländliche Entwicklung 2014-2022 eingereichte Projekte können noch umgesetzt und fertiggestellt werden. Die Einreichung eines Zahlungsantrages ist weiterhin möglich. Die Fristen für die Fertigstellung und Endabrechnung des Projektes finden Sie im jeweiligen Bewilligungsschreiben.

Alle bis zum 31.12.2023 gültig im Programm Ländliche Entwicklung 2014-2020 eingereichten Anträge im Zuständigkeitsbereich der Bewilligenden Stelle Amt der Oö. Landesregierung, Abteilung Land- und Forstwirtschaft, Bahnhofplatz 1, 4021 Linz, die bis dem nachstehend angeführten Stichtag die Unterlagen vollständig nachreichen, können beim anschließenden Auswahlverfahren berücksichtigt werden:

Förderungsanträge, die landwirtschaftliche Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen betreffen:

31. Jänner 2024

Fördervolumen: 2.256.000 Euro

Förderungsanträge, die forstwirtschaftliche Wissenstransfer- und Informationsmaßnahmen betreffen:

31. Jänner 2024

Abrechnungsunterlagen für Wissenstransfer und Informationsmaßnahmen in der Land- und Forstwirtschaft (Maßnahme 1)

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: