Landesgesetz, mit dem das Oö. Landesverwaltungsgerichtsgesetz geändert wird (Oö. Landesverwaltungsgerichtsgesetz-Novelle 2015)

Der Oö. Landtag hat am 21. Mai 2015 Bestimmungen zur großen Bedeutung der Sicherheit in Gerichtsgebäuden - auch unter dem Aspekt des Schutzes der Unabhängigkeit der Rechtsprechung - beschlossen. Darüber hinaus werden Klarstellungen in Bezug auf die Vertretungsregelung sowie die getroffen; außerdem wurden redaktionelle Klarstellungen vorgenommen.

Weiterführende Informationen

Der Sicherheit in Gerichtsgebäuden kommt - auch unter dem Aspekt des Schutzes der Unabhängigkeit der Rechtsprechung - große Bedeutung zu.

Mit dem vorliegenden Gesetz wurden die rechtlichen Voraussetzungen im Oö. Landesverwaltungsgerichtsgesetz geschaffen, um alle notwendigen organisatorischen und technischen Vorkehrungen für die Sicherung des Gebäudes des Landesverwaltungsgerichts treffen zu können. Es geht dabei vor allem um die Durchführung von Sicherheitskontrollen, die dazu dienen, das grundsätzlich bestehende Waffenverbot im Gebäude des Landesverwaltungsgerichts auch faktisch durchzusetzen.

Darüber hinaus werden Klarstellungen in Bezug auf die Vertretungsregelung des § 4 Abs. 6 sowie die Geschäftsverteilungsbestimmung des § 9 Abs. 2 getroffen; außerdem werden redaktionelle Klarstellungen im § 6 Abs. 3 Z 3 und § 23 Abs. 2 vorgenommen.

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