Bezirkshauptmannschaft Kirchdorf
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Hepatitis-B-Impfung

Die Hepatitis B-Impfung kann in jedem Alter durchgeführt werden, sollte aber möglichst im 13. Lebensjahr abgeschlossen sein, da in diesem Lebensalter mit Beginn der Sexualkontakte das Ansteckungsrisiko steigt.

Seit 1998 wird die Grundimmunisierung bei Säuglingen im Rahmen von Kombinationsimpfungen in den ersten zwei Lebensjahren verabreicht. Jene Kinder, die bereits im Säuglings- und Vorschulalter ihre Grundimmunisierung erhalten haben, sollten etwa bis zum 13. Lebensjahr eine Auffrischungsimpfung erhalten. Kinder, die als Säugling noch keine Grundimmunisierung erhalten haben, sollten die Hepatitis B-Impfung etwa bis zum 13. Lebensjahr nachholen. Die Grundimmunisierung besteht aus 2 Teilimpfungen im Abstand von einem Monat und einer 3. Teilimpfung nach etwa 6 Monaten.

Weitere Auffrischungsimpfungen im Erwachsenenalter können in Abhängigkeit von der individuellen Immunantwort notwendig werden.

Ein zeitlicher Abstand zu anderen Impfungen, unabhängig ob Lebend- oder Totimpfstoff, ist nicht erforderlich.

Alle Impfungen sind für Kleinkinder und Schüler bis zum vollendeten 15. Lebensjahr kostenlos.

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