Allgemeine Informationen

Informationen über Wasserrechtsbehörden, Zuständigkeiten, Verfahrensarten und das Wasserbuch

Vollzogen wird dieses Bundesgesetz durch die Wasserrechtsbehörden,  die  für einen nachhaltigen Schutz des Lebenselementes Wasser als unentbehrliche Lebensgrundlage und elementare Voraussetzung für die Sicherung unserer Lebensqualität sorgen.

Dabei wird der Lebensraum "Gewässer" als ökologische Lebensgrundlage im umfassenden Sinn betrachtet. Reines Grund- und Quellwasser als Trinkwasser für die Gesundheit unserer Bevölkerung, saubere, naturnahe Seen und Flüsse für vielfältige Erholungszwecke und der Schutz des Menschen vor dem Wasser haben höchste Priorität.

Die Wasserrechtsbehörden wachen darüber, dass unser hochwertiger Wasserschatz als Ressource und Wirtschaftsgut für möglichst viele Nutzer in quantitativ und qualitativ hochwertiger Form verfügbar ist und durch eine nachhaltige Bewirtschaftung auch für nachfolgende Generationen dauerhaft nutzbar bleibt. Tourismus, Wasserkraftnutzung und Wirtschaft können auf ihrer Arbeit aufbauen.

Durch eine qualitativ anspruchsvolle Umsetzung der gesetzlichen Zielvorgaben sorgen die Wasserrechtsbehörden für Rechtsfrieden, Rechtssicherheit und eine nachhaltige Ordnung des Wasserschatzes. Sie stimmen die vielfältigen Nutzungsansprüche und Schutzinteressen der Gesellschaft bei Wahrung der ökologischen Rahmenbedingungen aufeinander ab.
Durch die Genehmigung von Nutzungen und Schutzmaßnahmen, durch die Beseitigung gesetzwidriger Zustände, durch besondere Widmungen (Schutzgebiete, Schongebiete, Sanierungsgebiete, etc.) lenken und gestalten sie die Wasserwirtschaft.

Grundsätzlich hat nach § 55 WRG 1959 jeder, der eine wasserrechtliche Bewilligung anstrebt, schon vor Befassung der Wasserrechtsbehörde sein Vorhaben dem wasserwirtschaftlichen Planungsorgan anzuzeigen. Bei kleineren Vorhaben kann dies auch nach Einreichung im Vorprüfungsverfahren über die Behörde erfolgen. Bei Fragen zu den wasserwirtschaftlichen Anforderungen bei umfassenderen Projekten empfiehlt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme, sobald erste konkrete Planungen vorliegen (kein Einreichprojekt erforderlich).

Weiterführende Informationen

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: