Leitlinie zur Erstellung von Trinkwasserversorgungskonzepten

Leitlinie samt Mustertabellen (Mindestanforderung gemäß Förderungsrichtlinie) zur Erstellung von Trinkwasserversorgungskonzepten

Mit der Oö. Landesstrategie "Zukunft Trinkwasser" bekennt sich das Land Oberösterreich klar zu gemeinsamen Trinkwasserversorgungsanlagen in Siedlungsgebieten. In Streulage bleibt weiterhin der Hausbrunnen bzw. die Hausquelle zum Zweck der Wasserversorgung bestehen.

Trinkwasserversorgungskonzepte  beinhalten eine Gesamtbetrachtung des Gemeindegebietes samt der angrenzenden Bereiche der Nachbargemeinden und sind seit April 2015 Voraussetzung für Landes- und Bundesförderungen.

Öffentliche Fördermittel können nur dann gewährt werden, wenn sich die beantragten Errichtungs- bzw. Sanierungsmaßnahmen in das nach volkswirtschaftlichen Aspekten erstellte Konzept der Gemeinde widerspruchsfrei eingliedern.

Ziel der Trinkwasserversorgungskonzepte ist es,

  • bestehende Versorgungsstrukturen der Gemeinden möglichst einheitlich zu erfassen,
  • für künftige Erweiterungen, Sanierungen sowie Neuerrichtungen von Wasserversorgungsanlagen volkswirtschaftlich sinnvolle Zonen mit einer gemeinsamen Versorgung festzulegen.

 

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