Empfehlungen des Oö. Religionsbeirats

Schwerpunkt: Pflege- und Spitalsbereich

  • Empfehlung 1: Erfassung des Religionsbekenntnisses
    bei Aufnahme im Krankenhaus oder der Pflegeeinrichtung, sofern die Betroffene bzw. der Betroffene dies wünscht. Dabei sind alle gesetzlich anerkannten Kirchen, Religions- und Bekenntnisgemeinschaften zu berücksichtigen.
     
  • Empfehlung 2: Seelsorge in Kranken- und Pflegeeinrichtungen
    • (optionale) Erfassung des jeweiligen Bekenntnisses bei Aufnahme (siehe Punkt 1) inkl. Einverständniseinholung zur Kontaktweitergabe an legitimierte Krankenhausseelsorgerinnen bzw. -seelsorger.
      Die Fragestellung am Aufnahmebogen könnte wie folgt lauten: „Wünschen Sie Besuch einer Vertretung Ihrer Religions- oder Bekenntnisgemeinschaft und sind Sie einverstanden, dass offizielle Vertretungen Ihrer Gemeinschaft auf Nachfrage darüber informiert werden?“
    • Informationsweitergabe über anwesende Angehörige der jeweiligen Glaubensgemeinschaften an legitimiertes Seelsorgepersonal (etwa mittels Code)
    • Seminar „Krankenhausseelsorge“ für Seelsorgepersonal in den Krankenanstalten veranstalten, um über die Abläufe in den jeweiligen Einrichtungen zu informieren.
       
  • Empfehlung 3: Interreligiöse Gebetsräume in Krankenanstalten
    Je nach örtlichen Gegebenheiten und Möglichkeiten sollen neben den bestehenden Kapellen für christliche Gemeinschaften neutrale, möglichst zentral gelegene und entsprechend beschilderte interreligiöse Gebetsräume zur Verfügung gestellt werden (vgl. etwa jüngstes Beispiel am AKH Linz). Zur konkreten Ausgestaltung sollte mit den offiziellen Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartnern der Religions- und Bekenntnisgemeinschaften Kontakt aufgenommen werden. Die Kennzeichnung sollte, wie es z.B. auch auf Flughäfen üblich ist, mittels der jeweiligen Religionssymbole erfolgen.
     
  • Empfehlung 4: Richtlinien für die Berücksichtigung religiöser Bedürfnisse in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
    betreffend rituelle Vorschriften und Wünsche bei Behandlungen und Untersuchungen, Speisevorschriften, Einbeziehung von Angehörigen, räumliche Lösungen, Versorgung nach Eintritt des Todes siehe die Broschüre "Richtlinie für die Berücksichtigung religiöser Bedürfnisse in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen". Bezüglich allgemeiner Informationen zu den einzelnen Glaubensgemeinschaften wird auf die Basis-Informationssammlung des oö. Religionsbeirates verwiesen.
     
  • Empfehlung 5: Pflegepersonal mit Migrationshintergrund
    Zur Stärkung der interkulturellen bzw. interreligiösen sowie der Sprach-Kompetenzen sollen verstärkt Personen mit Migrationshintergrund im Spitals- und Pflegebereich als Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aufgenommen werden, siehe dazu auch Maßnahmenempfehlung 3.5.1. „Interkulturelle Öffnung von Gesundheits- und Sozialeinrichtungen“ des Integrationsleitbildes.

Geschäftsstelle des Oö. Religionsbeirats