Bezirkshauptmannschaft Rohrbach
Am Teich 1 • 4150 Rohrbach-Berg
Telefon (+43 7289) 88 51-0 • Fax (+43 7289) 88 51-26 93 99
E-Mail bh-ro.post@ooe.gv.at • www.bh-rohrbach.gv.at

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Elektronische Verpflichtungserklärung - EVE

Mit 1. Jänner 2014 ist eine Änderung betreffend der behördlichen Zuständigkeit zum Vollzug des Fremdenpolizeigesetzes in Kraft getreten.

Für die Abgabe einer Elektronischen Verpflichtungserklärung sind seitdem nicht mehr die Bezirkshauptmannschaften sondern die Landespolizeidirektionen zuständig.

Privateinlader sowie befugte Vertreter von Firmen und Vereinen wenden sich an die für ihren Hauptwohnsitz bzw. Firmen-/Vereinssitz zuständige Landespolizeidirektion bzw. Polizeiinspektion und können dort eine kostenfreie "Elektronische Verpflichtungserklärung“ (EVE) abgeben.

Für den Bezirk Rohrbach kann die EVE bei der Polizeiinspektion Rohrbach abgegeben werden. Wir empfehlen eine telefonische Terminvereinbarung!

Kontaktadresse:
Polizeiinspektion Rohrbach
Am Teich 2
4150 Rohrbach
TelNr.: (+43 59133) 4250
E-Mail: pi-o-rohrbach@polizei.gv.at

Bezirkshauptmannschaft Rohrbach • Am Teich 1 • 4150 Rohrbach-Berg
Telefon (+43 7289) 88 51-0 • Fax (+43 7289) 88 51-26 93 99E-Mail bh-ro.post@ooe.gv.at

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