Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck
4840 Vöcklabruck • Sportplatzstraße 1 - 3
Telefon (+43 7672) 702-0 • Fax (+43 7672) 702 2 73-399
E-Mail bh-vb.post@ooe.gv.at • www.bh-voecklabruck.gv.at

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Änderungen aufgrund der Einrichtung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl

Änderungen im fremdenpolizeilichen Bereich aufgrund der Einrichtung des Bundesamtes für Fremdenwesen und Asyl

Am 1. Jänner 2014 nimmt das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl (BFA) seine Arbeit auf, welches ab diesem Tag für viele – vor allem fremdenpolizeiliche – Aufgaben, die bisher von der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck wahrgenommen wurden, ausschließlich zuständig ist.


Ab 1. Jänner 2014 ist die Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck demnach auch nicht mehr Fremdenpolizeibehörde, sondern nur mehr für die reguläre Zuwanderung zuständige Niederlassungs- und Aufenthaltsbehörde.


Im Einzelnen ergeben sich ab 01.01.2014 nachstehende Änderungen:

  • Der bisherige Bereich Fremdenpolizei ist ausschließlich für Angelegenheiten des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes 2005 zuständig (Zuwanderung).
    Kundenzeiten: Mo, Mi, Do u. Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr, Di von 07:30 Uhr bis 16:00 Uhr.

  • Firmen- und Privateinladungen, die einen Einladungszeitraum ab 07.01.2014 betreffen, und Unbedenklichkeitsbescheinigungen erhalten Sie nicht mehr bei der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck, sondern ausschließlich bei der Landespolizeidirektion Oberösterreich (LPD ), Gruberstraße 35, 4021 Linz
    Telefon: 059133/40/0, Fax: 059133/40/1009, E-mail: LPD-O@polizei.gv.at.

  • Die Ausstellung von Ausweisen für Konventionsflüchtlinge (Flüchtlingsbescheinigungen), Konventions- und Fremdenpässen, Duldungs- und Identitätskarten erfolgt durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl .

  • Humanitäre Erstanträge sind persönlich beim Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zu stellen.

  • Laissez-Passés werden von der Bezirkshauptmannschaft Vöcklabruck nicht mehr ausgestellt.

  • Anzeigen wegen Schwarzarbeit, illegalem Aufenthalt, Überschreitung des sichtvermerksfreien Zeitraumes, etc. sind direkt an die Landespolizeidirektion Oberösterreich zu richten.

  • Anzeigen wegen Verdacht der Scheinehe sind direkt an das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl zu richten.


 

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