Bezirkshauptmannschaft Schärding
Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13 • 4780 Schärding
Telefon (+43 7712) 31 05-0 • Fax (+43 7712) 31 05-27 03 99
E-Mail bh-sd.post@ooe.gv.at • www.bh-schaerding.gv.at

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Verkehrsflächenverwaltung

Die Bezirkshauptmannschaften können unter bestimmten Voraussetzungen Verkehrsbeschränkungen verfügen.

Dabei haben sie unter anderem Fragen der Sicherheit, Leichtigkeit oder Flüssigkeit des Verkehrs aber auch den Schutz von Personen zu berücksichtigen.

 

Beispiele:

  • Schutzwege ("Zebrastreifen")
  • Geschwindigkeitsbeschränkungen
  • Überholverbote

 

Gemeinden können unter anderem Geschwindigkeitsbeschränkungen und Hupverbote für den Bereich von Gemeindestraßen erlassen.

 

Für Verkehrsbeschränkungen auf Autobahnen ist das Bundesministerium zuständig.

 

Bezirkshauptmannschaft Schärding • Ludwig-Pfliegl-Gasse 11-13 • 4780 Schärding
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