Oö. Landesaktionsplan

Gemäß § 21a Abs. 8 Oö. Bodenschutzgesetz, LGBl.Nr. 44/2012, war bei der Erstellung des Aktionsplans des Landes Oberösterreich zur nachhaltigen Verwendung von Pflanzenschutzmitteln der Öffentlichkeit die Möglichkeit zur Stellungnahme einzuräumen.

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