Windkraft

Oö. Windkraft-Masterplan 2017 und Windkraft-Leitfaden mit gesetzlichen Vorschriften und Fördermöglichkeiten für Windkraft in Oberösterreich.

Windkraftanlagen sind Stromerzeugungsanlagen, die auf Basis von Windenergie elektrische Energie produzieren. Sie können als Voll- oder Überschusseinspeiseranlagen ausgeführt werden. 

Bei Überschusseinspeiseranlagen wird der erzeugte Strom in erster Linie selbst verbraucht und nur jener Teil ins Netz eingespeist, der selbst nicht benötigt wird. Bei Volleinspeiseranlagen wird der erzeugte Strom zur Gänze ins Netz eingespeist.

Oö. Windkraft-Masterplan 2017

Im Jänner 2015 wurde die „Arbeitsgruppe Windenergie“ von der Oö. Landesregierung beauftragt den „Windkraft-Masterplan 2012“ einer Evaluierung zu unterziehen und zu überarbeiten.

Neben der generellen Überprüfung der im Jahr 2012 gewählten Kriterien waren unter anderem die zwischenzeitliche Nachnominierung neuer Natura-2000-Gebiete und die technische Entwicklung bei Windkraftgroßanlagen zu berücksichtigen.

Als Ergebnis des Arbeitsprozesses wurde ein umfangreicher Kriterienkatalog erarbeitet. Zusätzlich wurde eine grafische Darstellung in Form einer Ausschlusszonendarstellung erarbeitet. Beide Dokumente stehen zum Download zur Verfügung.

Die Ausweisung ist eine grundsätzliche Hilfestellung für künftige Projektwerber, um Projekte in der ausgewiesen Ausschlusszone nicht weiter zu verfolgen. Grundsätzlich gilt jedoch, dass die vorliegende Ausweisung Genehmigungsverfahren nicht präjudiziert.

 

Die "Arbeitsgruppe Windenergie" setzt sich zusammen aus:

  • Abteilung Umweltschutz/Energiewirtschaftlichen Planung (Leitung der Arbeitsgruppe)
  • Abteilung Raumordnung
  • Abteilung Naturschutz
  • Abteilung Anlagen-, Umwelt- und Wasserrecht
  • Abteilung Land- und Forstwirtschaft
  • Landesenergiebeauftragter

Darüber hinaus waren die Oö. Umweltanwaltschaft und Stakeholder wie der Tourismusverband und die Gruppe Lärmschutz der Abteilung Umweltschutz miteingebunden.

  1. Der Schutz bestehender Siedlungen und deren rechtswirksam festgelegte Erweiterungen vor möglichen Beeinträchtigungen durch Windkraftgroßanlagen.
  2. Die räumliche Konzentration von Windkraftgroßanlagen auf effiziente Standorträume mit einer Mindestanzahl von drei Anlagen je Standort und damit die Verhinderung einer dispersen Verteilung von Einzelstandorten über ganz Oberösterreich. Für die derzeit errichteten Anlagentypen kann von einem effizienten Betrieb dann gesprochen werden, wenn aufgrund des Winddargebotes zumindest eine mittlere Leistungsdichte von 220 W/m2 in 130 m Höhe erreicht werden kann.
  3. Die Beschränkung von Windkraftgroßanlagen auf Standorträume, die unter besonderer Bedachtnahme auf das überörtlich bedeutsame Landschaftsbild und auf ökologische Gesichtspunkte im Hinblick auf die geplante Nutzung eine möglichst hohe Raumverträglichkeit aufweisen.
  4. Der Ausschluss von Standorträumen für Windkraftgroßanlagen, bei deren Nutzung aus ökologischen, landschaftlichen oder touristischen Gesichtspunkten mit untragbaren Auswirkungen zu rechnen wäre.
  • Die Erhöhung der notwendigen Mindestenergiedichte für Windkraftnutzung
  • Eine Erhöhung der Mindestabstandsbestimmung für neue Großwindkraftanlagen von 800 auf 1000 m
  • Grundsätzliche Regelungen für Repowering an Bestandswindkraftstandorten
  • Die Berücksichtigung neuer ornithologischer Untersuchungen
  • Die Erarbeitung eines neuen Kriteriums zum Schutz der alpinen und voralpinen Landschaft im Geltungsbereich der Alpenkonvention durch Bewahrung der großen, geschlossenen Waldgebiete

Im Gegensatz zum „Oö. Windkraftmasterplan 2012“ kommt es in der „Richtlinie Oö. Windkraftmasterplan 2017“ zu keiner Ausweisung von „Vorrangzonen“, da es nach derzeitiger Datenlage keine Flächen gibt, welche die in der Richtlinie definierten Kriterien berücksichtigen, gleichzeitig ausreichend Abstand zu Siedlungen und gewidmeten Bauland aufweisen, genügend Mindestgröße für einen Windpark mit drei Anlagen aufweisen, die Erfüllung des Mindesleistungsdichtekriteriums gewährleisten und gleichzeitig auf Basis der vorhandenen Datenlage eine realistisch hohe Wahrscheinlichkeit einer Genehmigung in den unterschiedlichsten Genehmigungsverfahren (u.a. Energierecht, Naturschutzrecht) haben.

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: