Landesbeitrag für Heimträger

Heimträger von Schüler- bzw. Lehrlingsheimen können jährlich einen Landesbeitrag beantragen.

Wer wird gefördert?

Rechtsträger von öffentlichen und privaten Einrichtungen in Oberösterreich, in denen Schüler/innen bis zur 9. Schulstufe bzw. Schüler/innen ab der 10. Schulstufe und/oder Lehrlinge heimmäßig untergebracht sind.

Was wird gefördert?

  • Personalkosten der Pädagog/innen
  • Ausgaben für den laufenden Betrieb (Kosten für Infrastruktur wie z.B.: Telefon- und Internetgebühren, Strom, Heizung, Reinigung etc.)

Wie wird gefördert?

  • Für Schüler/innen bis zur 9. Schulstufe erfolgt eine Gruppenförderung, sofern diese in einer Gruppe von Pädagog/innen begleitet und beim Lernen unterstützt werden.
  • Pro Schülerin bzw. Schüler/Lehrling ab der 10. Schulstufe ein jährlicher Betrag pro Schuljahr.

Abwicklung / Antragstellung

Der Antrag ist mittels Formular des Amtes der Oö. Landesregierung bis spätestens
15. Februar des jeweiligen Jahres an die Direktion Kultur und Gesellschaft, Abteilung Gesellschaft zu richten.

Formular

Wenn Sie Fragen dazu haben, wenden Sie sich bitte an: